Flüge nach Griechenland

Flugverspätung auf dem Griechenland-Flug: Deine Rechte nach EU-Verordnung 261

Ab wann eine Verspätung Geld wert ist, welche Beträge für Griechenland-Strecken gelten und wie du deinen Anspruch durchsetzt.

Kommt dein Flug nach oder aus Griechenland mindestens drei Stunden zu spät am Ziel an, kann dir nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 eine pauschale Ausgleichszahlung zustehen: 250 Euro bei Strecken bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bei längeren Flügen innerhalb der EU. Kein Geld gibt es, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder einen Fluglotsenstreik zurückgeht. Unabhängig davon muss die Airline dich ab einer gewissen Wartezeit am Flughafen versorgen.

Dieser Artikel erklärt die geltenden Regeln für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Für welche Flüge die Verordnung gilt

Die Verordnung 261/2004 schützt dich:

  • bei allen Flügen ab einem Flughafen in der EU, egal mit welcher Airline,
  • bei Flügen in die EU, wenn die ausführende Airline ihren Sitz in der EU hat.

Norwegen, Island und die Schweiz wenden die Regeln ebenfalls an. Für Griechenland-Reisende heißt das: Hin- und Rückflug zwischen Deutschland, Österreich oder der Schweiz und Griechenland sind in aller Regel erfasst, ebenso Inlandsflüge innerhalb Griechenlands.

Bei Pauschalreisen gilt die Verordnung genauso für den Flug. Zusätzliche Ansprüche gegen den Reiseveranstalter aus dem Pauschalreiserecht können dazukommen. Wie sich beide Ansprüche zueinander verhalten, hängt vom Einzelfall ab.

Wann du eine Ausgleichszahlung bekommst

Verspätung: Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Endziel, genauer der Moment, in dem die Tür des Flugzeugs geöffnet wird. Ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden besteht nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ein Anspruch auf Ausgleich wie bei einer Annullierung.

Annullierung: Wird dein Flug gestrichen, steht dir ein Ausgleich zu, wenn du nicht rechtzeitig vorher informiert wurdest. Erfährst du mindestens zwei Wochen vor dem Abflug davon, entfällt der Anspruch. Bei kürzerer Vorwarnung kann er entfallen, wenn dir eine Ersatzverbindung angeboten wird, die nur wenig von den ursprünglichen Zeiten abweicht.

Nichtbeförderung: Wirst du gegen deinen Willen nicht mitgenommen, etwa bei Überbuchung, steht dir der Ausgleich sofort zu.

Wie hoch die Ausgleichszahlung ist

Die Höhe richtet sich nach der Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen, gemessen als Luftlinie (Großkreisentfernung):

Entfernung Ausgleich pro Person
bis 1.500 km 250 Euro
über 1.500 km innerhalb der EU 400 Euro
1.500 bis 3.500 km, sonstige Flüge 400 Euro
über 3.500 km, außerhalb der EU 600 Euro

Für Griechenland-Flüge kommt die höchste Stufe praktisch nicht vor. Die folgenden Beispiele zeigen gerundete Luftlinien-Entfernungen:

Strecke Entfernung (gerundet) Stufe
Hamburg nach Athen rund 2.000 km 400 Euro
Düsseldorf nach Heraklion rund 2.300 km 400 Euro
Frankfurt nach Athen rund 1.800 km 400 Euro
Frankfurt nach Korfu knapp unter 1.500 km 250 Euro
München nach Athen knapp über 1.500 km 400 Euro
München nach Thessaloniki rund 1.250 km 250 Euro
Wien nach Athen rund 1.300 km 250 Euro
Zürich nach Athen rund 1.650 km 400 Euro
Athen nach Heraklion (Inland) rund 300 km 250 Euro

Bei knappen Werten wie München und Athen kann die genaue Berechnungsmethode den Ausschlag geben. Wird dir eine Ersatzverbindung angeboten, die nur geringfügig später ankommt, darf die Airline den Betrag in bestimmten Fällen halbieren.

Außergewöhnliche Umstände: wann kein Geld fließt

Die Airline muss nicht zahlen, wenn sie nachweist, dass die Verspätung oder Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen. Dazu zählen nach der Rechtsprechung typischerweise:

  • Unwetter und Sturm, etwa starker Wind auf Inselflughäfen,
  • Streiks von Fluglotsen oder Flughafenpersonal,
  • Sicherheitsrisiken und behördliche Anordnungen,
  • Vogelschlag.

Keine außergewöhnlichen Umstände sind in der Regel:

  • gewöhnliche technische Defekte am Flugzeug,
  • ein Streik des eigenen Personals der Airline,
  • Verspätungen durch Personalmangel oder Planungsfehler.

In Griechenland kommt es immer wieder zu Generalstreiks, an denen sich auch Fluglotsen beteiligen können. Solche Termine werden meist vorher angekündigt. Hinweise dazu findest du auf der Seite Griechenland-Reisetipps.

Betreuungsleistungen am Flughafen

Unabhängig davon, ob ein Ausgleich fällig wird, muss die Airline dich bei längerer Wartezeit versorgen. Das gilt auch bei außergewöhnlichen Umständen.

Strecke Betreuung ab einer Abflugverspätung von
bis 1.500 km 2 Stunden
über 1.500 km innerhalb der EU 3 Stunden
sonstige Flüge 1.500 bis 3.500 km 3 Stunden
über 3.500 km 4 Stunden

Zur Betreuung gehören Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, die Möglichkeit zu zwei Telefonaten oder E-Mails und, wenn eine Übernachtung nötig wird, ein Hotelzimmer samt Transfer. Bietet die Airline nichts an, kannst du dich in vernünftigem Rahmen selbst versorgen und die Kosten mit Belegen zurückfordern.

Ab fünf Stunden Verspätung kannst du außerdem auf den Flug verzichten und dir den Ticketpreis erstatten lassen.

So setzt du deinen Anspruch durch

  1. Am Flughafen: Lass dir den Grund der Verspätung oder Annullierung schriftlich bestätigen. Fotografiere die Anzeigetafel, bewahre Bordkarten und Belege auf.
  2. Ankunftszeit notieren: Halte die tatsächliche Ankunftszeit fest, am besten mit Zeitstempel.
  3. Airline anschreiben: Fordere den Ausgleich schriftlich bei der ausführenden Airline an, mit Buchungsnummer, Flugnummer, Datum, Verspätung und Bankverbindung. Viele Airlines haben dafür Online-Formulare.
  4. Auf Geld bestehen: Die Airline muss in Geld zahlen. Gutscheine darfst du ablehnen, nur mit deinem schriftlichen Einverständnis ist eine andere Form zulässig.
  5. Schlichtung: Lehnt die Airline ab oder reagiert sie nicht, kannst du dich an eine Schlichtungsstelle wenden. In Deutschland sind das die söp oder die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz, in Österreich die apf, in der Schweiz kannst du dich an das BAZL wenden.
  6. Gericht als letzter Schritt: Wenn die Schlichtung scheitert, bleibt der Klageweg.

Neben den Schlichtungsstellen gibt es gewerbliche Dienstleister, die Ansprüche gegen Provision übernehmen. Ob sich das lohnt, ist eine persönliche Abwägung. Die Ansprüche selbst sind mit den oben genannten Schritten auch ohne Dienstleister durchsetzbar.

Umsteigen und getrennte Tickets

Auf einer gemeinsamen Buchung, etwa Frankfurt nach Athen und weiter nach Santorini, zählt für den Ausgleich die Verspätung am Endziel. Die Entfernung wird dann als Luftlinie zwischen dem ersten Abflugort und dem Endziel berechnet, nicht als Summe der Teilstrecken. Bei zwei getrennten Tickets wird jeder Flug einzeln bewertet. Verpasst du wegen einer Verspätung den zweiten Flug, ist das in der Regel dein Risiko. Mehr zum Umsteigen in Athen steht im Ratgeber zu Inlandsflügen in Griechenland.

Gepäck ist ein eigenes Thema

Verlorene, beschädigte oder verspätete Koffer fallen nicht unter die Verordnung 261, sondern unter das internationale Luftrecht nach dem Montrealer Übereinkommen, mit eigenen Fristen und Haftungsgrenzen. Was du dann tun musst, steht im Ratgeber Handgepäck und Freigepäck bei Griechenland-Flügen.

Reform der Fluggastrechte

Auf EU-Ebene wird seit Längerem über eine Überarbeitung der Fluggastrechte verhandelt, unter anderem über höhere Zeitschwellen für die Ausgleichszahlung. Neue Regeln gelten erst, wenn sie formell verabschiedet und in Kraft getreten sind, und dann in der Regel nach einer Übergangszeit. Bis dahin gelten die hier beschriebenen Regeln. Prüfe für deinen konkreten Flug den Stand zum Reisezeitpunkt, etwa bei der Verbraucherzentrale oder auf den Seiten der EU-Kommission.

Fazit

Bei mindestens drei Stunden Ankunftsverspätung auf dem Griechenland-Flug lohnt sich der Blick in die Verordnung 261. Meist geht es um 400 Euro pro Person, auf kürzeren Strecken um 250 Euro. Kein Anspruch besteht bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter oder Fluglotsenstreik, Verpflegung und Hotel stehen dir trotzdem zu. Belege sammeln, schriftlich einfordern, bei Ablehnung die Schlichtung nutzen: Mehr braucht es in den meisten Fällen nicht. Weitere Grundlagen zur Anreise findest du auf der Seite Flüge nach Griechenland.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Wie viel Entschädigung bekomme ich bei einer Verspätung von Frankfurt nach Athen?
Frankfurt und Athen liegen gut 1.800 Kilometer auseinander. Bei einer Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden und ohne außergewöhnliche Umstände beträgt die Ausgleichszahlung nach der Verordnung 400 Euro pro Person.
Gilt die EU-Verordnung auch für Flüge mit griechischen Airlines?
Ja. Für Flüge ab einem Flughafen in der EU gilt die Verordnung unabhängig von der Airline. Für Flüge in die EU gilt sie, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Griechische Gesellschaften wie Aegean oder Sky Express sind EU-Airlines.
Habe ich bei einem Streik in Griechenland Anspruch auf Entschädigung?
Das hängt davon ab, wer streikt. Streiks von Fluglotsen oder Flughafenpersonal gelten in der Regel als außergewöhnliche Umstände, dann entfällt die Ausgleichszahlung. Ein Streik des eigenen Personals der Airline schließt den Anspruch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dagegen meist nicht aus. Betreuungsleistungen wie Verpflegung stehen dir in beiden Fällen zu.
Bekomme ich Geld, wenn ich wegen Verspätung den Anschluss in Athen verpasse?
Wenn Zubringer und Anschlussflug auf einer Buchung stehen, zählt die Verspätung am Endziel. Kommst du dort mindestens drei Stunden später an, kann ein Anspruch bestehen. Bei zwei getrennten Tickets wird jeder Flug für sich betrachtet, der verpasste Anschluss ist dann dein Risiko.
Wie lange kann ich Ansprüche geltend machen?
Die Verordnung selbst nennt keine Frist, es gelten die nationalen Verjährungsregeln. In Deutschland ist das in der Regel die dreijährige Verjährung, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Je früher du dich meldest, desto einfacher ist die Beweislage.

Stand der Angaben: 26. Oktober 2026. Flugpläne, Fährverbindungen und Preise ändern sich von Saison zu Saison; maßgeblich sind die aktuellen Angaben der Airlines, Reedereien und Behörden.